Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Versicherung : Problematische Bearbeitung von Arbeitnehmergesundheitsdaten bei der Begründung des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses
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Gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer werden oft nicht oder nur eingeschränkt in Arbeitnehmerversicherungen aufgenommen. Im Aufnahmeverfahren gelangen für die Versicherung bestimmte Arbeitnehmergesundheitsdaten an den Arbeitgeber. Dieser heikle Datenfluss ist auf Mängel im Aufnahmeverfahren der involvierten Versicherungen, auf Doppelfunktionen von Personen, die Aufgaben für den Arbeitgeber und für die Versicherung wahrnehmen und auf Informationsansprüche des Arbeitgebers zurückzuführen. Diese Datenbearbeitung ist widerrechtlich, der Rechtsschutz nicht ausreichend. Zur Problemlösung werden Vorschläge zur Verwirklichung, Änderung oder Ergänzung der geltenden Rechtslage vorgestellt
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