Zahnärztliche Dienstleistungen unter Preisbekanntgabepflicht - Verschärfte Preisinformation für Telefonmehrwertdienste

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Der Bundesrat hat am 15.01.2003 das Vernehmlassungsverfahren zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung eröffnet. Mit der Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnnummern (0901, 0906) verschärft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17.04.2003.

Langue

Deutsch

Date

2003

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