Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung
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Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Höchstdauer zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate erhöht sowie eine Verkürzung der Karenzfrist beschlossen. Die Verordnungsänderung wird auf den 1. April 2009 in Kraft gesetzt und gilt bis zum 31. März 2011.
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Langue
Deutsch
Date
2009
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