Marktzugang in den Nachbarländern: keine systematischen Diskriminierungen der Schweiz

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Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 den Bericht «Marktzutrittsbedingungen in der Schweiz und ihren Nachbarländern unter dem Aspekt der Gegenseitigkeit» verabschiedet. Dieser kommt zum Schluss, dass Schweizer Erbringer kurzfristiger Dienstleistungen und Schweizer Teilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich keinen systematischen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Langue

Deutsch

Date

2021

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