Eröffnung der Vernehmlassung zum Schutz der jugendlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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Die neue Jugendarbeitsschutzverordnung (Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz, ArGV 5) bezweckt den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Jugendlichen bei der Arbeit bis zum 18. Altersjahr. Dieses Ziel gilt für Jugendliche in Ausbildung, für jugendliche Berufstätige sowie solche, die in der Freizeit ihr Taschengeld aufbessern wollen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Februar 2007 die Vernehmlassung eröffnet. Sie dauert bis zum 9. Mai 2007.

Langue

Deutsch

Date

2007

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