Der Bundesrat erachtet das Zweitwohnungsgesetz für wirksam und zeitgemäss
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 die Wirkungsanalyse zum Zweitwohnungsgesetz (ZWG) zur Kenntnis genommen. Aus Sicht des Bundesrates ist es nicht notwendig, das Zweitwohnungsgesetz anzupassen. Der Bund braucht auch keine zusätzlichen Massnahmen zur Standortförderung zu ergreifen. Allerdings erkennt der Bundesrat Handlungsbedarf beim Vollzug, bei den Wissensgrundlagen sowie den Schlüsselbegriffen der Beherbergungswirtschaft. Der Bundesrat hat daher die Eidgenössischen Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, Massnahmen umzusetzen, um diese Mängel zu beheben.
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