Coronavirus: Unterstützung für die familienergänzende Kinderbetreuung
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Der Bund unterstützt Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle erlitten haben. Dazu hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 eine Verordnung erlassen. Der Bund verpflichtet die Kantone, den privaten Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung Finanzhilfen für Betreuungsbeiträge der Eltern zu gewähren, die ihnen in der Zeit vom 17. März 2020 bis 17. Juni 2020 entgangen sind. Er übernimmt ein Drittel der Kosten der Kantone. Dafür hat das Parlament einen Kredit von 65 Millionen Franken bewilligt.
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Langue
Deutsch
Date
2020
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