Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig
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Besprechung des Urteils des Bundesgerichts vom 12. November 2009 - Überwachung der Arbeitnehmer/Strafrecht, Art. 26 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz.
Das Verbot der Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer nach Art. 26 Abs. 1 der Verordnung 3 zum Arbeitsgsestz stützt sich nicht auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage. Ein Überwachungssystem zur Überwachung des Verhaltens der Arbeitnehmer ist erlaubt, wenn die Überachung nur sporadisch und kurzzeitig erfolgt.
Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Bundesgerichtsurteil auseinander. Insbesondere wird kritiisiert, dass das Bundesgericht nicht die Bedeutung des datenschutzrechtlichen Verhältnismässigkeitsprinzips nicht richtig erkannt hat.
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