Der Verwaltungsrat als Arbeitnehmer
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Beschreibung
Das Grundverhältnis zwischen einem Verwaltungsratsmitglied und der Aktiengesellschaft ist weder ein einfacher Auftrag noch ein Arbeitsvertrag oder Innominatkontrakt, sondern ein organschaftliches Verhältnis mit gesellschaftsrechtlicher und schuldrechtlicher Komponente. Doch der herrschende Druck zur Professionalisierung der Gesellschaftsleitung führt zu einer derartigen Intensivierung der Verwaltungsratstätigkeit, dass insbesondere bei Verwaltungsräten mit Zusatzfunktionen häufig eine dem Arbeitsverhältnis ähnliche Situation entsteht. Speziell bei den über 9'000 VR-Delegierten, die ihre Funktion mehrheitlich hauptberuflich ausüben, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit, den Voraussetzungen und den Konsequenzen eines zusätzlichen arbeitsvertraglichen Verhältnisses zur Gesellschaft.
Mit einer Rechtstatsachenforschung zur formellen und materiellen Gestaltung der Delegier-tenfunktion in den schweizerischen Aktiengesellschaften wurde die Grundlage für eine Analyse der Doppelstellung als Mitglied des Verwaltungsrats einerseits und als Arbeitnehmer der Gesellschaft andererseits geschaffen. Die resultierenden Konsequenzen einer derartigen Doppelstellung sind überraschend vielfältig und für die Betroffenen unter Umständen sehr gravierend. Mit konkreten Klauseln für Statuten, Organisationsreglemente und Verträge werden deshalb Lösungen zur Verkleinerung dieses Konfliktpotentials aufgezeigt. Dass ein Lösungsbedarf besteht, haben aktuelle Probleme mit angestellten Verwaltungsratsmitgliedern in bekannten schweizerischen Aktiengesellschaften gezeigt. Regelungen und Empfehlungen zur Corporate Governance können diese Probleme nur teilweise lösen.
Unsere Wirtschaft ist auf qualifizierte und engagierte Verwaltungsräte angewiesen. Die Übernahme von arbeitsintensiven Verwaltungsratsmandaten und Zusatzfunktionen darf durch normative Rahmenbedingungen nicht unnötig erschwert werden. Eine arbeitsvertragliche Beziehung zwischen einem Verwaltungsratsmitglied und der Gesellschaft sollte ohne negative Auswirkungen für die Betroffenen möglich sein. Durch individuelle vertragliche Regelungen und Ergänzungen des Organisationsregelments lassen sich die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einem solchen Arbeitsverhältnis klären. Gleichzeitig kann mit derartigen Massnahmen die Corporate Governance verbessert werden, ohne dass zusätzliche gesetzliche Vorschriften erlassen werden müssen. "Der Verwaltungsrat als Arbeitnehmer" ist deshalb nicht nur ein rechtlich interessantes Phänomen, sondern auch eine wirtschaftlich sinnvolle Thematik.
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