Der Persönlichkeitsschutz im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis
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Beschreibung
Die Persönlichkeit von Arbeitnehmenden wird durch ein ganzes Bündel von Normen privat- und öffentlichrechtlicher Natur geschützt. Wichtigster Bezugspunkt bildet die Generalklausel zum Arbeitnehmerpersönlichkeitsschutz in Art. 328 OR. Eine Analyse ausgewählter Gerichtsentscheide zeigt eine flexible und dynamische Handhabung dieser Norm durch die Gerichte. Auch verfassungs- und völkerrechtliche Wertungen zum Schutze der Persönlichkeit entfalten durch Art. 328 OR Wirkung im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Dennoch bleibt mit Blick auf europäische Entwicklungen Raum für gesetzgeberische Initiativen für die Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes namentlich in der Phase der Stellenbewerbung
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