Verordnungsänderung AVIV : Einführung des Veröffentlichungsgrundsatzes in Art. 41c AVIV und Erhöhung der Anzahl Taggelder in den Kantonen Genf und Waadt und im Neuenburger Jura

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Beschreibung

Anlässlich der Sitzung vom 10.06.2005 hat der Bundesrat beschlossen, in den von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffenen Kantonen Genf und Waadt und im Neuenburger Jura die Taggelder zu erhöhen. Von dieser Erhöhung werden arbeitslose Personen die über 50 Jahre alt sind profitieren, da sie einem erhöhten Risiko von Langzeitarbeitslosigkeit ausgesetzt sind. Der Anhang zur Verordnung (AVIV) ist entsprechend angepasst worden. Diese Erhöhung ist gültig vom 01.07.2005 bis am 31.12.2005.

Langue

Deutsch

Datum

2005

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