Verlängerung der Übergangsfrist für Schausteller und Zirkusse im Rahmen der Reisendengewerbegesetzgebung

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Beschreibung

Der Bundesrat hat am 21. Januar 2004 die Übergangsfrist für Schaustell- und Zirkusanlangen verlängert. Schaustellanlagen müssen bis zum 31. Dezember 2004 erstmals von einer akkreditierten Inspektionsstelle geprüft sein, Zirkuszelte bis zum 31. Dezember 2005.

Langue

Deutsch

Datum

2004

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