Sonntagsarbeit in grossen Bahnhöfen und Flughäfen

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Beschreibung

Die Änderung des Arbeitsgesetzes mit der dazu erlassenen Ausführungsbestimmung in der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz, welche die Beschäftigung von Personal an Sonntagen in Verkaufsgeschäften und Dienstleistungsbetrieben in grossen Bahnhöfen und Flughäfen erlaubt, ist gemäss Bundesratsbeschluss am 1. April 2006 in Kraft getreten. Das Inkrafttreten erfolgt nach der Zustimmung des Schweizer Volkes in der Abstimmung vom 27. November 2005.

Langue

Deutsch

Datum

2006

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