Sanktionsmassnahmen gegenüber Usbekistan

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Beschreibung

Der Bundesrat hat ein Rüstungsgüterembargo und Reisesanktionen gegenüber Usbekistan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung tritt am 31. Januar 2006 in Kraft. Die Massnahmen werden in Anbetracht der Menschenrechtsverletzungen im Mai 2005 in Andischan verhängt, welche die Schweiz umgehend aufs Schärfste verurteilte und schon damals zu ersten Restriktionen bewog.

Langue

Deutsch

Datum

2006

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