Sanktionsmassnahmen gegenüber Usbekistan
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Beschreibung
Der Bundesrat hat ein Rüstungsgüterembargo und Reisesanktionen gegenüber Usbekistan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung tritt am 31. Januar 2006 in Kraft. Die Massnahmen werden in Anbetracht der Menschenrechtsverletzungen im Mai 2005 in Andischan verhängt, welche die Schweiz umgehend aufs Schärfste verurteilte und schon damals zu ersten Restriktionen bewog.
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Datum
2006
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