Punktuelle Änderung des Embargogesetzes: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

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Beschreibung

Der Bundesrat hat am 27. September 2019 die Vernehmlassung zu einer punktuellen Änderung des Embargogesetzes eröffnet. Damit soll sichergestellt werden, dass das Einfuhrverbot für Feuerwaffen, Waffenbestandteile und Munition sowie weitere Güter aus Russland und der Ukraine fortgeführt werden kann. Überdies soll der Bundesrat künftig zur Regelung von vergleichbaren Fällen nicht mehr auf die Bundesverfassung zurückgreifen müssen.

Langue

Deutsch

Datum

2019

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