Neuerungen beim freien Personenverkehr Schweiz – EU ab 1. Juni 2004

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Beschreibung

Am 1. Juni 2004 treten die Übergangsbestimmungen zum Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union in die zweite Phase. Schweizerinnen und Schweizer haben ab diesem Datum freien Zugang zum Arbeitsmarkt der 15 bisherigen EU-Länder. Umgekehrt bleiben die Kontingente für EU-Angehörige bestehen. Allerdings entfällt in der Schweiz der Vorrang inländischer Arbeitskräfte gegenüber EU-Angehörigen. Und neu sollen flankierende Massnahmen ein Lohn- und Sozialdumping verhindern.

Langue

Deutsch

Datum

2004

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