Konsumentenschutz in der Telekommunikation: Dokumentation zum Hintergrundgespräch
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Beschreibung
Ab dem 1. Juli 2015 wird der Konsumentenschutz in der Telekommunikation verbessert: Die Transparenz bei Mehrwertdiensten, die über das Telefon und das Internet genutzt werden, wird erhöht. So dürfen künftig keine unangekündigten Preise mehr erhoben werden. Diese und weitere Konsumententhemen gaben heute Anlass zu einem gemeinsamen Hintergrundgespräch des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO).
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Datum
2015
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