Keine Massnahmen gegen Temporärarbeitsbetriebe nötig

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Beschreibung

Temporärarbeitsbetriebe haben 2005 weder öfter noch stärker gegen orts- und berufsübliche Arbeitsbedingungen verstossen als die übrigen Arbeitgeber. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am 9. Juni 2006 verabschiedeten Bericht und erachtet deshalb zusätzliche Vorschriften zu den bestehenden Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping als unnötig.

Langue

Deutsch

Datum

2006

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