Heilmittelgesetzgebung: Verlängerung der Vereinbarung mit Liechtenstein über die Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

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Beschreibung

Die Schweiz und Liechtenstein haben die bilaterale Ergänzungsvereinbarung betreffend die Geltung der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung in Liechtenstein über die Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen ab 1. Juni 2009 für drei Jahre verlängert. Diese Vereinbarung war 2005 aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschlossen worden, um wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, welche Arzneimittelzulassungen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic beantragen, zu vermeiden.

Langue

Deutsch

Datum

2009

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