Fluchtwege in industriellen Betrieben: Bestimmungen werden harmonisiert

Accéder

Beschreibung

Der Bundesrat hat am 1. April 2015 die Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) in Bezug auf die Fluchtwege in industriellen Betrieben angepasst. Mit der vorliegenden Verordnungsrevision werden die Bestimmungen zwischen der ArGV 4 und den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) harmonisiert. Mit der Vereinheitlichung werden Kosten gesenkt. Die revidierte Verord-nung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.

Langue

Deutsch

Datum

2015

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy