Flankierende Massnahmen auf Kurs
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Beschreibung
Personenfreizügigkeit mit den EU Staaten
Im Hinblick auf die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen osteuropäischen EU Staaten hat das Volk am 25. September 2005 zusätzliche Verbesserungen der Flankierenden Massnahmen beschlossen. Die verstärkten Massnahmen sind am 1. April 2006 in Kraft getreten. Sie verpflichten die Kantone unter anderem, über eine genügende Zahl von Arbeitsmarktinspektoren zu verfügen, um den vereinbarten Kontrollen gerecht zu werden. Von den tripartiten Kommissionen in den Kantonen und den partitätischen Kommissionen der Sozialpartner sind pro volles Kalenderjahr insgesamt 22459 Kontrollen durchzuführen. Pro Kontrolle werden im Durchschnitt zwei Arbeitsverhältnisse geprüft. Die mit den Kantonen vereinbarte und von den paritätischen Kommissionen der Sozialpartner erwartete Anzahl Kontrollen entspricht den Leistungen von 153 Inspektoren.
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