Coronavirus: Letzte Anpassungen der Härtefallverordnung für besonders betroffene Unternehmen

Accéder

Beschreibung

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Juni 2021 punktuelle Anpassungen an der Härtefallverordnung beschlossen. Mit diesen Änderungen sollen stark betroffenen Unternehmen höhere Unterstützungen zugesprochen werden können. Die Bedürfnisse der Kantone fallen dabei allerdings äusserst unterschiedlich aus. Der Bundesrat erhöht daher erstens die Obergrenze der A-Fonds-perdu-Beiträge zur Unterstützung von kleinen Unternehmen mit hohen Umsatzeinbussen. Zweitens stellt er den Kantonen 300 Millionen Franken aus der «Bundesratsreserve» zur Verfügung, um besonders betroffene Unternehmen zusätzlich zu unterstützen.

Langue

Deutsch

Datum

2021

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy