Coronavirus: Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2020 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen. Damit vollzieht er Gesetzesanpassungen des Parlaments beim Covid-19-Gesetz. Insbesondere werden bei den kantonalen Härtefallmassnahmen die Umsatzschwelle für einen Anspruch auf Härtefallhilfe von 100'000 auf 50'000 Franken gesenkt und beim Covid-Erwerbsersatz die für den Leistungsbezug nötige Umsatzeinbusse von 55 auf 40 Prozent gesenkt. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) zudem beauftragt, zusammen mit den Kantonen zu prüfen, ob die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Härtefallmassnahmen gelockert werden müssen.
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