Adventszeit: Regelung der Beschäftigung von Personal für Sonntagsverkäufe

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Beschreibung

Verkaufsgeschäfte können an Sonntagen während der Adventszeit Personal beschäftigen, wenn sie örtlich in engem Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt stehen, bereits seit längerer Zeit (mindestens 10 Jahre) Sonntagsverkäufe durchführen, oder wenn eine starke ausländische Konkurrenz vorliegt.

Langue

Deutsch

Datum

2004

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