Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban und des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone

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Beschreibung

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban sowie den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und treten am 15.11.2004 in Kraft.

Langue

Deutsch

Datum

2004

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