Änderung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Al-Qaïda und den Taliban und des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone
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Beschreibung
Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban sowie den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sierra Leone geändert. Diese Anpassungen stehen im Zusammenhang mit entsprechenden Beschlüssen der UNO und treten am 15.11.2004 in Kraft.
Institution partenaire
Langue
Deutsch
Datum
2004
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