Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) wurde der Vorstand von Aktiengesellschaften zur Einrichtung eines Risk-Management-Systems verpflichtet. Die Literatur zum KonTraG formuliert zumeist grundlegende Anforderungen, die von einem Risk-Management-Steuerungsmodell geleistet werden sollten. Modelltheoretische Überlegungen respektive Ansätze zur praktischen Implementierung in den Unternehmen werden dabei nicht vorgenommen. Daneben existiert eine Vielzahl theoretischer Gesamtmodelle von Versicherungsunternehmen, die sich im Allgemeinen durch einen hohen Komplexitätsgrad auszeichnen und von daher in praxi Zweifel bezüglich ihrer Umsetzbarkeit im Sinne des KonTraG aufkommen lassen. Der vorliegende Artikel möchte als Bindeglied fungieren, indem die in der Literatur diskutierten KonTraG-Anforderungen in einen theoretisch fundierten Modellansatz eingebettet werden, der unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit moderner EDV-Anlagen in der Versicherungspraxis ohne weiteres umsetzbar ist. Den Schwerpunkt dieses Artikels bildet von daher die Entwicklung eines - primär auf Kompositversicherer und Rückversicherungsunternehmen bezogenen - Risk-Manage-ment-Modells.