Commercio internazionale

Wirtschaftsethik als Bestandteil der Corporate Governance

Description: 

Bilanzskandale und Unternehmensinsolvenzen wie in den Fällen Enron oder World Com haben deutlich gemacht, dass Änderungen bei der Unternehmensführung angezeigt sind. Spätestens seit diesen Vorfällen steckt die zum Modebegriff gewordene Bezeichnung "Corporate Governance" in aller Munde. Wirtschaftsethik spielt eine immer grössere Rolle. Doch stellt sich die Frage, ob moralische Werte wie Gerechtigkeit, Vertragstreue, Ehrlichkeit, Fairness und Integrität verbindlich als Unternehmensphilosophie auf einem internationalen Markt durchsetzbar sind.

Von der Notwendigkeit eines juristischen Mastertitels

Description: 

Länderübergreifendes Wirtschaftsrecht erfordert ständige Weiterbildung
Die Globalisierung ist seit den neunziger Jahren Schlagwort und Realität zugleich. Dies zeigt sich nicht nur in ökonomischer und sozialer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht. Internationales und supranationales Recht druchdringen die traditionell national geprägten Rechtsordnungen. Neben der kontinentaleuropäischen Rechtstradition prägt das angloamerikanische common law das länderübergreifende Wirtschaftsrecht.

«Urbino». Eidgenössische Rekurskommission für geistiges Eigentum vom 15. Juni 2004

Description: 

MSchG 2 lit. a, c, MSchG 47 Abs. 1, 2. Ein Zeichen mit einem in der Schweiz bekannten Bezug zu einer geographischen Herkunft (hier: "Urbino" für die gleichnamige italienische Stadt) ist keine zum Gemeingut gehörende geographische Angabe, wenn der Symbolgehalt im Vordergrund steht (hier: "Urbino" für Autobusse als Hinweis auf deren Städtetauglichkeit) (E. 5, 6).

MSchG 2 lit. a, c. Ist ein Zeichen, welches eine geographische Angabe enthält, im Land, auf welches die geographische Angabe hinweist, als Marke eingetragen worden, besteht kein Freihaltebedürfnis der (dortigen) Konkurrenten an diesem Zeichen (E. 7).

Droit des signes distinctifs.

Indications de provenance.

LPM 2 let. a, c, LPM 47 al. 1, 2. Un signe dont le lien avec une provenance géographique est connu en Suisse ("Urbino", pour la ville italienne du même nom) ne constitue pas une indication géographique appartenant au domaine public lorsque le contenu symbolique est prépondérant (en l'espèce: "Urbino" désignant des autobus compatibles avec le milieu urbain) (consid. 5, 6).

LPM 2 let. a, c. Lorsqu'un signe contenant une indication géographique est enregistré comme marque dans le pays auquel cette indication se rapporte, les concurrents (de ce pays) ne peuvent exiger que ce signe soit laissé à la libre disposition du public (consid. 7).

"Prosciutto di Parma" und "Grana Padano" - Ursprungsbezeichnungsrecht nach dem Gusto der Hersteller?

Description: 

Der EuGH hat am 20. Mai 2003 in zwei aufsehenerregenden Urteilen Consorzio del Prosciutto di Parma u.a. ./. Asda Stores Ltd u.a., C-108/01, und Ravil SARL ./. Bellon import SARL u.a., C-469/00 den rechtlichen Schutz geschützter Ursprungsbezeichnungen (g.U.) erheblich ausgedehnt. In den Fällen «Prosciutto di Parma» und «Grana Padano» hat er das industrielle Aufschneiden bzw. Reiben und Verpacken als vom Schutz umfasst bezeichnet. Damit anerkennt er gleichzeitig den rechtlichen Schutz der Goodwillfunktion von g.U. und öffnet damit ein Tor zur Rechtfertigung von Massnahmen gleicher Wirkungen wie mengenmässige Beschränkungen. Schwerpunkt der folgenden kritischen Ausführungen ist die Reichweite des rechtlich gewährten Ursprungsbezeichnungsschutzes.

[http://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2003/243/_2634.html__ONCE]

"Prosciutto di Parma" und "Grana Padano" - Gibt es im Ursprungsbezeichnungsrecht keine Erschöpfung?

Parmesan als Gattungsbezeichung

Lebensmittelsicherheit

Description: 

Die Lebensmittelproduktion unterliegt immer mehr restriktiven Regelungen. Diese dienen einerseits dem Schutz der menschlichen Gesundheit, sind andererseits regelmässig auch wirtschaftspolitisch motiviert. Die folgende Darstellung bietet einen Überblick über die schweizerischen und internationalen rechtlichen Grundlagen der Lebensmittelsicherheit und zeigt die Entwicklung des Vorsorgeprinzips in der internationalen Rechtsprechung auf. Zum Schluss werden die Besonderheiten der gentechnisch veränderten Nahrungsmittel im Speziellen dargestellt.

[http://jusletter.weblaw.ch/juslissues/2005/319/_3783.html__ONCE]

Grundprobleme des Rechts der geografischen Herkunftsbezeichnungen

Description: 

Die Diskussion um den Schutz von geografischen Herkunftsbezeichnungen und dessen Reichweite ist aktuell. Durch den Schutz als GUB/GGA bzw. AOC/IGP werden deren Gebrauchsrechte regional und qualitativ monopolisiert, was das Ausnützen solcher Bezeichnungen durch Unberechtigte verhindert. Die damit eröffneten neuen und legalen Protektionsmöglichkeiten können mit dem Wettbewerbsrecht in konflikt geraten. Im Vordergrund der Arbeit steht die Entwicklung einer wirtschaftsrechtlichen Definition von GUB und GGA. Dabei wird der Frage nachgegangen, inwieweit die GUB und GGA in ihren tatsächlichen Funktionen rechtlichen Schutz finden. Die Diskussion des Markenschutzgesetzes und der dazu ergangenen Rechtsprechung soll Differenzen und Gleichheiten aufzeigen, welche allenfalls eine analoge Problemlösung erlauben. Vertieft eingegangen wird auf die demoskopischen Gutachten als wichtiges Instrument zur Bestimmung von Gattungsbezeichnungen. Als Hilfestellung für die juristische Praxis wird ein Leitfaden für die demoskopische Erhebung sowie ein Musterfragebogen vorgestellt. Duch internationale Vergleiche werden neue Ansätze zur analyse und Lösung der sich stellenden Unklarheiten und Fragen gefunden. Neben dem Recht der Europäischen Union wird die Einstelllung der USA zum Schutz geografischer Angaben thematisiert. Dazu werden die Hintergründe der Schutzbestrebungen und die unterschiedlichen Motivationen beleuchtet. Die Bestimmungen des TRIPS bilden den Schwerpunkt bei der Behandlung der internationalen Abkommen.

"Feta" als geschützte Ursprungsbezeichnung- eine Leidensgeschichte

Die Vermarktung von Tabakwaren: Ist Kauen nicht cool?

Description: 

Die Gemeinschaftsvorschriften, die den freien Verkehr des Tabakprodukts "Snus" im Binnenmarkt untersagen, verstossen nicht gegen höherrangiges Recht.

Pagine

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy

Abbonamento a RSS - Commercio internazionale