Coronavirus: Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht und vereinfachtes Verfahren verlängert
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Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für KAE verlängert. Zudem hat er eine Verlängerung des Anspruchs auf KAE für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen unter Einführung einer neuen Voraussetzung beschlossen. Die Kantone, die konsultierten Dachverbände der Sozialpartner und die zuständige parlamentarische Kommission befürworten mehrheitlich die beschlossenen Anpassungen. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
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