Coronavirus: Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz

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Descrizione

Die sukzessive Aufhebung der Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erfordert Anpassungen bei der Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert.

Langue

Deutsch

Data

2020

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