Mit der Liberalisierung des Postmarktes
geht nicht zuletzt die Befürchtung
einher, dass minimale
Standards des Service public nicht
mehr erbracht werden. Ein zentrales
Element der vom Bundesrat
vorgelegten neuen Postgesetzgebung
ist daher die Beauftragung
der Post mit der Grundversorgung.
In der praktischen Umsetzung ergeben
sich jedoch Schwierigkeiten:
Definition, Umfang und
die Art der Finanzierung des Auftrages
beeinflussen wesentlich
die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs.