Travail et emploi

Besprechung von Jean Christophe Schwaab: Les règles de l'OIT sur la protection contre le licenciement, Jusletter vom 20. Juni 2011

Besprechung von Dean Kradolfer, Der Betriebsübergang, Zürich 2008

Besprechung von Christian Hediger: Die Haftungsbestimmungen des Gentechnikgesetzes (Art. 30-34 GTG) - Beurteilung und Vergleich mit der Haftungsregelung des deutschen Gentechnikgesetzes, Zürich 2009

Auf dem Weg zu einem eidgenössischen Fortpflanzungsmedizingesetz - Quo vadis?

Arbeitsrechtliche Aspekte von Umstrukturierungen und Betriebsübergängen

Aktuelles zum Patentschutz auf Genen und Gensequenzen

Aktuelle Rechtsprechung zum Patentschutz für Gene und Gensequenzen

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Dieser Beitrag erläutert einerseits zwei wegweisende und aktuelle Urteile aus dem Jahr 2011 zu den Patentierungsvoraussetzungen für Gene und Gensequenzen, welche sich mit dem Erfindungsbegriff (USA) und der gewerblichen Anwendbarkeit (UK) befassen. Andererseits wird der richtungsweisende Entscheid Monsanto des EuGH von 2010 diskutiert und es wird für einen zweckgebundenen Stoffschutz von Patenten auf Genen und Gensequenzen plädiert.

Aktienoptionen und deren Verfallsklauseln bei Betriebsübergang

(Leistungs-) Entlöhnung im öffentlichen Sektor

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Lohnfragen sind auch im öffentlichen Sektor ein aktuelles Thema. Die Entlöhnung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst hat einen massgeblichen Einfluss auf die Motivation und somit auf die Produktivität der Mitarbeiter sowie die Attraktivität als Arbeitgeber. Bund, Kantone, Städte und einige gemischtwirtschaftliche Unternehmungen sind deshalb daran, moderne Entlöhnungssysteme einzuführen, oder verfügen bereits über solche. Leider wird den (negativen) Erfahrungen, die man im Ausland mit Leistungslöhnen im öffentlichen Sektor gemacht hat, zu wenig Rechnung getragen. Es ist zu befürchten, dass die mit der Einführung von Leistungslöhnen erhofften Ziele nicht erreicht werden, wenn ein paar grundsätzliche Dinge nicht beachtet werden. Dieser Artikel möchte aufzeigen, welchen Anforderungen ein modernes Entlöhnungssystem genügen muss, um die Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zufriedenzustellen, ohne gleichzeitig die verschiedenen Anspruchsgruppen wie Gewerkschaften, Politiker oder Steuerzahler gänzlich zu vernachlässigen.

Darf die Vorsorgeeinrichtung einer Bank von dieser ausgegebene Wertpapiere erwerben?

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