Nochmalige Verlängerung der Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung ein weiteres Mal um sechs auf 18 Monate zu verlängern. Diese Verlängerung ist bis 30. Juni 2004 befristet. Die Reduktion der Karenzfrist um einen Tag bleibt in Kraft.

Langue

Deutsch

Date

2004

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