Sanktionen gegenüber Syrien: Handelsverbot für gestohlene Kulturgüter

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Der Bundesrat hat am 17. Dezember 2014 die Sanktionsmassnahmen gegenüber Syrien um ein Handelsverbot für gestohlene oder rechtswidrig aus Syrien ausgeführte Kulturgüter erweitert. Gleichzeitig wurde eine Reihe von Ausnahmebestimmungen für humanitäre Zwecke in die Verordnung aufgenommen. Die Versicherung mittel- und langfristiger Exportgeschäfte mit Syrien wurde untersagt. Die neuen Massnahmen treten am 17. Dezember 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.

Langue

Deutsch

Date

2014

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