Corporate finance and investment policy

Spuren der erleichterten Bewilligung von Solaranlagen in der Rechtspraxis

Folgeabschätzung einer Einführung von «Smart Metering» im Zusammenhang mit «Smart Grids» in der Schweiz : Schlussbericht vom 5. Juni 2012

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The smart metering impact assessment investigates the costs and benefits of different smart metering rollout scenarios for Switzerland during the period 2015-2035. It is based on the evaluation of smart metering pilot projects and 30 interviews with representatives from aca-demia, industry, and government. Next to the direct and indirect costs and benefits of smart metering, the study assesses the economic and ecologic effects of the investigated scenari-os. The interdisciplinary project team applied several simulation-based models to calculate these various effects.
The impact assessment concludes that the benefits of a nationwide smart metering rollout outweigh the costs. Even though the smart metering equipment and its installation cause ad-ditional costs of one billion CHF (compared to the costs of maintaining the existing metering infrastructure), a full rollout leads to an energy consumption reduction worth 1.5 to 2.5 billion CHF. The study shows that the large load shifting potential in Switzerland only leads to small economic benefits, while the small consumption reduction potential leads to large benefits. Customers (households, services and industry) are the major benefactors of a smart meter-ing rollout. For network operators and energy suppliers, however, the associated costs are higher than the expected benefits. Additionally, smart metering leads to slightly positive im-pulses for the economy. The stimulation of competition amongst energy related products and services, the avoided external generation costs, and the importance of smart metering for Switzerland's energy strategy 2050 advocate for a nationwide rollout of smart metering.

Schutz (vor) der Gentechnologie : Plädoyer für einen Perspektivenwechsel

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Der Beitrag möchte für die Forschung im Bereich der grünen Gentechnologie
eine Lanze brechen. Diese Forschung wird in der Schweiz unter den gegebenen
rechtlichen Rahmenbedingungen kaum mehr stattfinden.

Das geltende Gentechnikrecht zielt auf ein sehr hohes Schutzniveau. Der Gesetzgeber beruft sich hierbei auf das Vorsorgeprinzip und die wissenschaftlich nach wie vor ungeklärte Gefährdungslage für wichtige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit. In mittlerweile fast 30 Jahren der Forschung im Bereich der Biosicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen wurden bisher keine wissenschaftlichen Hinweise gefunden, dass gentechnisch veränderte Organismen eine grössere Gefahr für die Umwelt oder die Lebens- und Futtermittelsicherheit darstellen als herkömmliche Organismen. Die mit Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen einhergehenden Risiken sind heute erkannt, in Schadenseintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmass begrenzt, und durch Präventionsmassnahmen beherrschbar. Zudem schafft auch der Verzicht auf die Erforschung und Nutzung der grünen Gentechnologie eigene Risiken. Der Gesetzgeber wäre gehalten, unter diesen Umständen seine Risikobewertung zu überdenken und anzupassen.

Zumindest die Rahmenbedingungen der Forschung sind vor diesem Hintergrund zu verbessern. Die Autoren schlagen daher die Einführung einer Rahmen- oder Standortbewilligung vor, innerhalb deren Rahmen Freisetzungsversuche nach blosser Meldung durchgeführt werden könnten. Des Weiteren sind die Autoren der Ansicht, dass die Forschung selbst des Schutzes bedarf. Dieser Schutz könnte durch die Zurverfügungstellung von sogenannten «Protected Sites» gewährleistet werden, deren Kosten zumindest für die vor allem von den Universitäten durchgeführte Grundlagenforschung vom Bund zu tragen wären.

Rechtsfragen um die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Elektrizität aus erneuerbaren Energien

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Nach Ablehnung aller drei Vorlagen hinsichtlich ökologischer Steuerreform in der Volksabstimmung vom 24. September 2000 hat der Gesetzgeber mit dem StromVG - nunmehr im zweiten Anlauf - ein Modell zur Förderung erneuerbarer Energien eingeführt. Das Modell sieht vor, dass Produzenten von Elektrizität aus erneuerbaren Energien die Gestehungskosten über einen Zeitraum von 20-25 Jahren unabhängig von den jeweils geltenden Marktpreisen vergütet werden. Diese sog. kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) wird über einen Zuschlag auf den Übertragungskosten der Hochspannungsnetze finanziert. Ziel der Förderung ist eine Steigerung der jährlichen Elektrizitätsproduktion aus erneuerbaren Energien um 5'400 GWh.

Der Zuschlag auf den Übertragungskosten ist als öffentliche Abgabe zu qualifizieren. Es handelt sich nach der hier vertretenen Auffassung um eine gewöhnliche Zwecksteuer, da dem Zuschlag keine ökologische Lenkungswirkung (im Sinne einer Senkung des Elektrizitätsverbrauchs) zukommt. Nach der herrschenden Lehre bedarf der Bund zur Einführung einer neuen Steuer einer ausdrücklichen Grundlage in der Verfassung, welche vorliegend fehlt. Der Zuschlag auf den Übertragungskosten erweist sich damit als verfassungswidrig. Die Finanzierung der KEV wäre nach dem geltenden Recht aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu leisten.

Gesuche der Anlagebetreiber um Gewährung der KEV werden in erster Linie nach dem Zeitpunkt der Gesuchseinreichung, in zweiter Linie - also bei gleichem Datum der Gesuchseinreichung - nach dem Leistungsumfang der Anlage berücksichtigt. Diese subventionsrechtliche Prioritätenordnung ist aus verschiedener Hinsicht unglücklich. Geht es allein um die rasche Verwirklichung des Mengenziels, wären für die KEV diejenigen Anlagen prioritär zu berücksichtigen, welche zur ihrer Realisierung den geringsten Anteil öffentlicher Gelder beanspruchen; dies würde die Versteigerung der bestehenden Fördermittel implizieren. Geht es um eine bestmögliche Verwirklichung der energiepolitischen und sonstigen Verfassungsziele (wie Raumplanung, Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz), wären in einer umfassenden Interessenabwägung diejenigen Anlagen zu berücksichtigen, welche diese Ziele bestmöglich verwirklichen. Die geltende Prioritätenordnung lässt diese öffentlichen Interessen jedoch ausser Betracht. Sodann steht die Prioritätenordnung in einem Spannungsverhältnis zur Rechtsgleichheit, da sie nach der hier vertretenen Auffassung Betreiber von Grossanlagen im Vergabeprozess begünstigt und da sie wichtige Parameter einer Anlage, z.B. deren technische und wirtschaftliche Effizienz, unberücksichtigt lässt

«Hype» um Batterien lässt das Verteilnetz vergessen : Skizzen zu einer sachgerechteren Anlastung der Netzkosten

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Eigenverbraucher mit Fotovoltaikanlagen und Batterie werden zunehmend unabhängiger vom Verteilnetz. Sie sind am Netz aber weiterhin angeschlossen und nutzen dieses, wenn ihre Eigenverbrauchsanlage ausfällt. Aufgrund der zwingenden Tarifvorschriften zum Netznutzungsentgelt beteiligen sich Eigenverbraucher jedoch nur in geringem Ausmass an den effektiven Kosten des Verteilnetzes. Dadurch droht die Finanzierungsbasis der Verteilnetzbetreiber zu erodieren. Der vorliegende Artikel diskutiert mögliche Lösungsansätze.

Bleak Prospects for Research in GMP in Switzerland

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Many European countries, including Switzerland, share deep suspicions about the broad commercial application of Genetically Modified Plants (GMP) in agriculture. Research in GMP, however, is mostly welcome. In Switzerland, nevertheless, an overprotective legal framework against risks of GMP results in regulatory spillovers for research. This article explores how such expanded legal protection in combination with the application of a strong precautionary principle hampers freedom of research in the field of green gene technology. The authors do not seek, on this occasion, to question the general risk assessment of Swiss legislators and their desire for a high level of protection. However, field trials with GMP will cease to take place if the procedural burdens for researchers are not reduced. In particular, it will be vital to establish research zones ("protected sites") if research in GMP is to continue to take place in Switzerland.

Art. 92

Medienförderung an effektiv konsumierten Service-public-Inhalten orientieren

Medien im digitalen Zeitalter : Neugestaltung des Programmauftrags aus ökonomischer und rechtlicher Sicht

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