Labour and Employment

Freiwillige Taggeldversicherung nach KVG und VVG

Arbeitsrechtliche Fragen bei Präsentismus (Arbeit trotz Krankheit)

Wie gelingt berufliche Eingliederung? : Erkenntnisse aus der SNF-Studie "Berufliche Eingliederung von Personen mit länger andauernder Arbeitsunfähigkeit"

Der hindernisfreie Zugang zu Bildung - Pflichten der Hochschule

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Studierende mit Behinderung sind an Schweizer Hochschulen weiterhin wenig präsent. Der Aufsatz befasst sich mit dem Recht auf Bildung und der Gewährleistung desselben an Hochschulen für Menschen mit Behinderung. Bildung hat herausragende Bedeutung für die Partizipation des Individuums am gesellschaftlichen und politischen Leben. Ob und in welcher Form Hochschulen verpflichtet sind, den Zugang zu und die Partizipation an Bildungsangeboten von Bund und Kantonen hindernisfrei zu gewährleisten, wird von der Autorin und dem Autor unter Berücksichtigung der hierfür relevanten nationalen und supranationalen Vorschriften dargelegt und insbesondere das Augenmerk auf die Formen des Nachteilsausgleichs gerichtet.

Recht gegen HIV/Aids-Diskriminierung im Arbeitsverhältnis : Eine rechtsvergleichende Untersuchung zur Situation in Kanada, Grossbritannien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz

Zwangsmassnahmen in der Pflege

Wirksamkeit und Wirkung ausgewählter Massnahmen im Rahmen der fünften IV-Revision

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Die wenig sachliche Missbrauchsdebatte der letzten Jahre hat ihre Spuren in der Vorlage zur Revision der Invalidenversicherung hinterlassen. Die bundesrätlichen Vorschläge beinhalten zwar einen weiteren Ausbau der IV-Leistungen (Früherkennung und Frühbehandlung, Integrationsmassnahmen), als Gegenleistung aber einen massiven Ausbau der Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu einer rigiden Beschränkung des Anspruchs auf eine IV-Rente. Bedenken sind insbesondere auch gegenüber der Möglichkeit angebracht, dass Arbeitgebende, Versicherer, Vormünde usw. Arbeitnehmende nach sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit ohne deren Einwilligung der IV-Stelle gemeldet werden können

Wasserpfeifen, Fumoirs und der Schutz von Arbeitnehmern und Konsumenten: zwei Bundesgerichtsurteile zum bernischen Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen : Besprechung von BGE 136 I 17 und BGE 136 I 29. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. November 2009 (2C_195/2009) und BGE 136 I 29, II. öffentlich-rechtliche Abteilung, Urteil vom 23. November 2009 (2C_283/2009)

Väter haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung - Ein Kommentar zum Urteil des Bundesgerichtes (BGE 140 I 305)

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A. wurde 2012 zum zweiten Mal Vater und bezog in der Folge drei Wochen Urlaub, grösstenteils zulasten seines Ferienanspruchs. Am 3. September 2012 stellte er bei der AHV-Zweigstelle der Stadt Bern ein Gesuch um «Elternschaftsentschädigung gemäss EOG» für einen «Elternurlaub» von sechs Wochen. Die Arbeitgeberfirma des A. unterstützte dieses Gesuch mit einem gleichentags verfassten Schreiben und beantragte die Deckung des «Erwerbsausfall[s] von A. zu dem Prozentsatz, welcher den weiblichen Angestellten gewährt wird». Die zuständige Ausgleichskasse verneinte einen Anspruch auf Erwerbsersatzentschädigung und hielt daran auch im Einspracheverfahren fest. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern lehnte die Beschwerde von A. ab, worauf dieser Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht einlegte. Er beantragte die Aufhebung des angefochtenen Entscheides, die Zusprechung einer Erwerbsersatzentschädigung für sechs Wochen Vaterschaftsurlaub und die Rückweisung der Sache an das kantonale Gericht bzw. an die Ausgleichskasse zur Festsetzung der konkreten Entschädigung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.

Von der Notwendigkeit eines offenen und weiten Diskriminierungsverständnisses : Behinderungsbegriff im Kontext der Richtlinie 2000/78 EG

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