Coronavirus: Bundesrat ändert die Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV)

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Der Bundesrat hat am 21. April 2021 die temporäre Änderung der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden (RGV) auf unbefristete Zeit hin verlängert. Dies kommt dem Schaustellergewerbe zugute: Die RGV soll auch künftig ermöglichen, dass Schausteller eine zeitgerechte Prüfung und Erstellung von Sicherheitsnachweisen für Schaustelleranlagen und Zirkuszelte erhalten können.

Langue

Deutsch

Date

2021

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