Heilmittelgesetzgebung: Anpassung des bilateralen Vertragsverhältnisses mit Liechtenstein

Accéder

Description

Die Schweiz und Liechtenstein haben die bilaterale Ergänzungsvereinbarung betreffend die Geltung der schweizerischen Heilmittelgesetzgebung in Liechtenstein über die Zulassung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen ab 1. Juni 2006 für drei Jahre verlängert. Diese Vereinbarung war vor einem Jahr aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs abgeschlossen worden, um wirtschaftliche Nachteile für Unternehmen, welche Arzneimittelzulassungen beim Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic beantragen, zu vermeiden.

Langue

Deutsch

Date

2006

Le portail de l'information économique suisse

© 2016 Infonet Economy