Investitionen und Finanzierung

Zur Einführung des Aktivenbegriffes durch das neue Aktien- und Rechnungslegungsrecht in das Schweizer Gesetz

Vorsorgliche Massnahmen

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Dieser Artikel erläutert vorsorgliche Massnahmen nach der schweizerischen Zivilprozessordnung. Hier werden die Voraussetzungen, der Gegenstand möglicher vorsorglicher Massnahmen sowie zentrale Verfahrensfragen erläutert.

Unentgeltliche Rechtspflege

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Dieser Artikel liefert nützliche Informationen zur unentgeltlichen Rechtspflege nach der Schweizer Zivilprozessordnung. Es werden der Umfang, die Voraussetzungen und das Verfahren für die unentgeltliche Rechtspflege erläutert.

Sanierungsfusion und Rechnungslegung, Kolloquium, Max Planck Institut für Immaterialgüterrecht, Kartellrecht und Steuerrecht, München

Sanierungsfusion und Rechnungslegung - Unter besonderer Berücksichtigung der Forschungs- und Entwicklungskosten

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Mit der Inkraftsetzung des Fusionsgesetzes wurde eine neue Sanierungsvariante eingeführt: die Sanierungsfusion (Art. 6 FusG). Diese Sanierungsvariante wird mit Hilfe von Art. 725 OR ausgelegt, in welchem der Kapitalverlust und die Überschuldung definiert sind. Die Überschuldungstests von Art. 6 FusG und Art. 725 OR enthalten im Prinzip Regelungen zum Vergleich von Aktiven und Verbindlichkeiten. Was jedoch Aktiven sind oder wie diese bilanziell zu behandeln sind – insbesondere immaterielle Aktiven wie z. B. Forschungs- und Entwicklungskosten – ist unklar, da es für sie im Schweizer Recht weder eine Regelung noch eine Definition gibt.

Rückwirkung in der Erbschaftssteuerinitiative

Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten im neuen Rechnungslegungsrecht

Monetary Relief from a Law and Economics Perspective

Kommentierung zu Art. 688 OR; Interimsscheine

Kommentierung zu Art. 687 OR; Nicht voll einbezahlte Namenaktien

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