Wirtschaftsethik

From Causality to Capability : Towards a New Understanding of the Multinational Corporation's Enlarged Global Responsibilities

For Better or for Worse: Corporate Responsibility Beyond "Do No Harm"

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Do corporations have a duty to promote just institutions? Agreeing with Hsieh's recent contribution, this article argues that they do. However, contrary to Hsieh, it holds that such a claim cannot be advanced convincingly only by reference to the negative duty to do no harm. Instead, such a duly necessarily must be grounded in positive obligation. In the search of a foundation for a positive duty for corporations to further just institutions, Stephen Kobrin's notion of "private political authority" offers a promising connecting point. Political authority implies political responsibility; Political obligation, however, includes more than merely not doing any harm it is essentially positive obligation. The implications of the new political responsibilities of multinational corporations may even go far beyond the particular duty to promote just institutions; they may be symptomatic for a much more profound shift from an individual to a collective age.

The Duty to Protect: Corporate Complicity, Political Responsibility, and Human Rights Advocacy

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Recent years have heralded increasing attention to the role of multinational corporations in regard to human rights violations. The concept of complicity has been of particular interest in this regard. This article explores the conceptual differences between silent complicity in particular and other, more "conventional" forms of complicity. Despite their far-reaching normative implications, these differences are often overlooked. Rather than being connected to specific actions as is the case for other forms of complicity, the concept of silent complicity is tied to the identity, or the moral stature of the accomplice. More specifically, it helps us expose multinational corporations in positions of political authority. Political authority breeds political responsibility. Thus, corporate responsibility in regard to human rights may go beyond "doing no harm" and include a positive obligation to protect. Making sense of this duty leads to a discussion of the scope and limits of legitimate human rights advocacy by corporations.

Die neue "kapitale" Frage. Freier Kapitalverkehr oder Re-Regulierung der globalen Finanzmärkte?

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Dieser Text wurde im Rahmen des Seminars Wirtschaftsethik III - Ordnungsethik verfasst. Ziel des Textes ist es, die vielfältigen ethischen und moralischen Problemstellungen, welche die vernetzen globalen Finanz- und Kapitalmärkte hervorrufen, aufzuzeigen. Insbesondere wird dabei auf ein Demokratiedefizit in den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten hingewiesen, welches sich sowohl aus einem erschwerten Marktzugang für verschiedene Bevölkerungsschichten als auch durch eine radikale Machtverschiebung weg von demokratisch legitimierten Institutionen hin zu privaten Unternehmungen ergibt. Als weitere Problematik wird die Volatilität der Kapitalflüsse herausgestrichen, dies im Zusammenhang mit Währungskrisen und ihren verheerenden Folgen für die Bevölkerung. Es wird im Weiteren auf eine fundamentale Zweckentfremdung der Finanz- und Kapitalmärkte hingewiesen, da die ursprüngliche Finanzierungsfunktion dieser Märkte nach und nach verloren geht. In der Folge wird dann in dreifacher Hinsicht auf die Verteilungsproblematik eingegangen. In einem ersten Schritt wird dabei die Gesamtwohlfahrt der Verteilungsgerechtigkeit gegenübergestellt, was zum Schluss führt, dass die Öffnung der Märkte mit dem Gemeinwohlargument in keiner Weise legitimiert werden kann. In einem zweiten Schritt stellen wir fest, dass auch langfristige Direktinvestitionen oft dazu führen, eine bestehende Zweiklassengesellschaft zu zementieren. Als weiteren Punkt unter dem Titel der Verteilungsgerechtigkeit wird auf die Problematik des Standortwettbewerbs und des daraus resultierenden Abbaus des sozialen Ausgleichs eingegangen - auch dies wiederum im Zusammenhang mit den internationalen Finanz- und Kapitalmärkten. Als letztes Problemfeld wird das Transparenzproblem der internationalen Finanz- und Kapitalmärkte aufgegriffen. Hier wird ein Blick auf das Anlageverhalten vieler Investoren geworfen, sowie das Geschäftsgebaren von kotierten Unternehmungen im Hinblick auf Kurssteigerungen in Frage gestellt. Der zweite Teil der Arbeit soll dann in einem ersten Schritt eine Abwägung zwischen einer weiteren Liberalisierung und einer Re-Regulierung der internationalen Finanz- und Kapitalmärkte vornehmen, wobei als Resultat die Notwendigkeit zur Suche nach einem Mittelweg hervorgeht. Eine Möglichkeit, wie ein solcher Mittelweg in regulatorischer Hinsicht ausgestaltet werden könnte, ist dann Inhalt des letzten Teils dieses Berichtes. Insbesondere wird dabei ausführlich auf die Tobin tax, einen Besteuerungsansatz von grenzüberschreitenden Finanztransaktionen eingegangen.

Die gesellschaftliche Integration von Zugewanderten als Teilbereich sozialer Unternehmensverantwortung

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Studie im Auftrag der Migrations-Alliance Kanton Bern - Download der Studie unter http://www.refbejuso.ch/fileadmin/user_upload/Downloads/OeME_Migration/M...

Zusammenfassung:
Die Zuwanderung richtet sich in der Schweiz in entscheidendem Masse an den Bedürfnissen der Wirtschaft aus. Der Nutzen, der der Schweiz aus der Arbeitsmigration erwächst, kommt aber nicht ohne gesellschaftliche Herausforderungen. Insbesondere von der erfolgreichen Integration der Zuwanderer in die Gesellschaft hängt für die Gewährleistung des Zusammenhalts und des sozialen Friedens in der Schweiz viel ab.

Die Aufgabe, zur gesellschaftlichen Integration der Zuwanderer beizutragen, betrifft deshalb nicht nur den Staat und die Zuwanderer selbst. Sie fällt auch in den Verantwortungsbereich von Unternehmungen. Dafür sprechen eine ganze Reihe von Gründen:

Erstens kann heute und in absehbarer Zukunft der Bedarf der Wirtschaft nach Arbeitskraft nur über die Zuwanderung gedeckt werden. Es besteht also ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der verstärkten Zuwanderung und der Wirtschaft. Damit trägt die Wirtschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der allgemeinen Zumutbarkeit ganz natürlich eine Mitverantwortung für die daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgeprobleme.

Zweitens sind die Wirtschaft und damit die Unternehmungen die eigentlichen Hauptprofiteure von der verstärkten Zuwanderung. Auch an Unternehmungen ist deshalb die berechtigte Erwartung zu stellen, sich verstärkt an der Lösung der damit einhergehenden Folgeprobleme zu beteiligen.

Drittens lassen sich strukturelle gesellschaftliche Probleme kaum je lösen, indem lediglich kausal nach den Verursachern dieser Probleme gesucht wird. Bei der Suche nach Lösungsansätzen ist deshalb auch danach zu fragen, wer für die Bereitstellung passender Lösungen am besten positioniert ist. Auch diesbezüglich drängt sich ein verstärkter Fokus auf den privaten Sektor auf.

Viertens haben Zuwanderer ein moralisches Recht, in ihren Integrationsbemühungen unterstützt zu werden. Insbesondere der Schutz der grundlegendsten Menschenrechte stellt dabei die absolute Grundvoraussetzung für eine vollwertige Integration von Zuwanderern in die Gesellschaft dar. Daraus lassen sich vier spezifische Stossrichtungen von Unternehmensverantwortung ableiten:
- Unternehmungen haben die unbedingte Pflicht, Menschenrechte zu achten. Sie sollen diese also weder direkt verletzen noch indirekt zu Menschenrechtsverletzungen von Dritten beitragen.
- Unternehmungen haben die Pflicht, staatliche und überstaatliche Bemühungen und Initiativen zum Schutz und der Realisierung von Menschenrechten nicht zu unterwandern und diese nach Möglichkeit zu unterstützen und mitzutragen.

- Unternehmungen sollen im Rahmen ihrer Möglichkeiten und der Zumutbarkeit selbst proaktiv zum Schutz und zur Realisierung von Menschenrechten beitragen.
- Menschenrechte sind egalitäre Rechte. Daraus ergibt sich ein grundlegendes Diskriminierungsverbot für Unternehmungen.

Fünftens sind Unternehmungen heute ideal positioniert, um mit einer der Diversität verschriebenen Unternehmenspolitik einen wertvollen Beitrag zum Ideal eines wohlverstandenen gesellschaftlichen Pluralismus zu leisten. Eine entsprechende Verantwortung dazu leitet sich sowohl aus einem Verständnis von Diversität als Wert an sich, als auch aus ökonomischen Nutzenargumenten ab.

Sechstens lassen sich damit durchaus auch ökonomische Argumente für ein verstärktes Engagement von Unternehmungen im Bereich der Integration von Zuwanderern anführen. Z.B. lassen sich Anpassungskosten hinsichtlich potentiellen neuen Regulierungen reduzieren, Reputationsgewinne generieren, Kunden binden und erhöhte Produktivität durch Innovation und Kreativität erzielen. Auch die allgemeine Stärkung des Wirtschaftsplatzes selbst kann eine Folge solchen Engagements sein.

Aufbauend auf diesen Begründungsansätzen lassen sich drei generelle Verantwortungsbereiche unterscheiden, in und mit welchen Unternehmungen eine Vorreiterrolle hinsichtlich der Integration von Zuwandern übernehmen und sich in positiver Weise von ihrer Konkurrenz abheben können:

- Eine offene, auf den chancengleichen Zugang zur Arbeitswelt angelegte Unternehmenspolitik: eine solche zeichnet sich z.B. durch ein spezifisches Angebot an Praktika- und Lehrstellen , durch entsprechende Ausschreibungs- und Rekrutierungspraktiken und einem klaren Bekenntnis zur Nichtdiskriminierung, sowie durch die generelle Förderung von interkultureller Kompetenz im Unternehmen aus.
- Eine inklusive, auf Integration angelegte Unternehmenskultur: Es geht hier darum, eine Unternehmenskultur zu etablieren, welche Diversität nicht als Gefahr sondern als Gewinn erkennt und entsprechend proaktiv fördert. Dazu gehört z.B. das Bereitstellen von Entwicklungsmöglichkeiten für alle Mitarbeiter, die Gewährleistung des Zugangs zu Information, aber auch die aktive Mithilfe zur Erweiterung der Qualifikationen der Mitarbeiter, nicht nur im Hinblick auf die betriebsinterne Entwicklung und (Be-)Förderung, sondern auch auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen.
- Die aufgeklärte auf die Lösung von gesellschaftlichen Problemen zielende politische Einflussnahme: Unternehmungen sollten auch im Bereich Integration von Zuwanderern nicht nur auf individuelle und freiwillige Initiativen setzen, sondern sich für klar geregelte und für alle verbindliche Standards einsetze

Die "unsichtbare Hand" des Wassermarktes? Zur Privatisierungs- und Wettbewerbslogik im Wasserversorgungssektor

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Trotz klaren, durch die UN Millennium Development Goals formulierten Zielvorgaben hat sich die globale Situation hinsichtlich des Zugangs der ärmsten Bevölkerungsschichten zu sauberem Trinkwasser in den letzten Jahren nur unwesentlich verbessert. Heute stehen wir vor der wegweisenden Frage, welche Massnahmen tatsächlich eine nachhaltige Verbesserung der vertrackten Lage bewirken können, respektive welche Wege und Strategien tatsächlich zum Erreichen der Ziele zum Jahr 2015 führen. Die internationalen Entwicklungsorganisationen haben sich für einen verstärkten Einbezug der Privatwirtschaft und eine Öffnung des Wasserversorgungssektors für den Wettbewerb ausgesprochen. Welche Argumente stecken hinter dieser Strategie und an welchen Zielen orientiert sie sich? - Dies kritisch zu analysieren, ist das Hauptanliegen dieses Beitrags. Dabei werden zirkuläre Begründungsstrukturen aufgedeckt, die eher auf das pauschale, d.h. unkritische Festhalten an Wettbewerbslösungen als auf tatsächlich "gute Gründe" für entsprechende Lösungsstrategien hindeuten. Gute Gründe, so wird hier argumentiert, leiten sich demgegenüber direkt aus dem Ziel der Erfüllung des Menschenrechts auf den Basiszugang zu Wasser ab. Dies schliesst die Involvierung privater Unternehmungen nicht etwa per se aus, hat aber weit reichende Konsequenzen für die Interpretation und Auslegung der von diesen einzufordernden sozialen und öffentlichen Verantwortung. Privatisierung und Liberalisierung sind als legitime Strategie im Wasserversorgungssektor nur innerhalb eines umfassenden, wirtschaftspolitischen Rahmenkonzepts zu verfolgen. Ein solches entfaltet sich auf drei Ebenen. Auf Bürgerebene manifestiert es sich als Bedürfniskritik, zieht sich sodann weiter auf die Ebene nationaler Wirtschaftspolitik und legt, drittens, als integrierte Globalpolitik die Schaffung neuer Institutionen und Abkommen nahe. Eingebunden in ein holistisches Konzept so verstandener "Wasserwirtschaftspolitik", das die Übernahme öffentlicher Verantwortung der Unternehmungen fördert und nicht etwa unterminiert, dürfte dem privaten Sektor im Hinblick auf eine Verbesserung der globalen Wasserkrise tatsächlich eine wichtige Rolle zukommen.

Corporate Responsibility in the Collective Age: Toward a Conception of Collaborative Responsibility

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In this article, I will argue that it is time to rethink and reconfigure some of the established assumptions underlying our conception of moral responsibility. Specifically, there is a mismatch between the individualism of our common sense morality and the imperative for collaborative responses to global problems in what I will call the "collective age." This must have an impact also on the way we think about the responsibility of corporations. I will argue that most plausibly we ought to reframe corporate responsibility as a conception of collaborative responsibility. Such a conception of collaborative responsibility is characterized by five key elements: first, it is based on the moral imperative for collaboration. Second, it shifts emphasis from commission to omission. Third, it is not only negative but also, and perhaps essentially, positive responsibility. Fourth, it is political responsibility. And finally, it is, most basically, human rights responsibility.

CSR and the Debate on Business and Human Rights : Bridging the Great Divide

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Human rights have not played an overwhelmingly prominent role in CSR in the past. Similarly, CSR has had relatively little influence on what is now called the "business and human rights debate." This contribution uncovers some of the reasons for the rather peculiar disconnect between these two debates and, based on it, presents some apparent synergies and complementarities between the two. A closer integration of the two debates, as it argues, would allow for the formulation of an expansive and demanding conception of corporate human rights obligations. Such a conception does not stop with corporate obligations "merely" to respect human rights, but includes an extended focus on proactive company involvement in the protection and realization of human rights. In other words, the integration of the two debates provides the space within which to formulate positive human rights obligations for corporations.

Business and Human Rights and the End of CSR

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