Kompetenzattraktion vor Bundespatentgericht in Fällen objektiver Klagenhäufung und/oder Anspruchsgrundlagenkonkurrenz?

Auteur(s)

Christian Hilti

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Beschreibung

Während Streitigkeiten im Zusammenhang mit geistigem Eigentum im Allgemeinen und im Bereich des unlauteren Wettbewerbs heute von der gesamtschweizerischen Zivilprozessordnung einer einzigen kantonalen Instanz zugewiesen sind, urteilt das neu eingerichtete Bundespatentgericht in erster Linie über Bestandes- und Verletzungsklagen sowie über Klagen in Sachzusammenhang mit Patenten. Fraglich ist, ob das Bundespatentgericht in Fällen objektiver Klagenhäufung von Rechtsbegehren aus diesen Zuständigkeitsfeldern zur einheitlichen Entscheidung berufen ist oder ob es den generellen Vorgaben der Zivilprozessordnung entsprechend zu einer Spaltung des Rechtsweges kommt. Die Autoren sprechen sich für eine Kompetenzattraktion vor Bundespatentgericht aus, so zumindest in Fällen der objektiven Klagenhäufung von Verletzungs- und Bestandesklagen und von klar mit Patentrecht zusammenhängenden Klagen mit Begehren, die nicht zwingend und ausschliesslich einer anderen sachlichen Zuständigkeit unterliegen.

Langue

Deutsch

Datum

2013

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