Pflicht zur Bekanntgabe von Zahnarzttarifen und zur Preisansage bei Telekiosknummern: Der Bundesrat setzt das Inkrafttreten fest

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Beschreibung

Zahnärzte müssen ihre Preise offen legen, Anbieter von telefonischen Mehrwertdiensten die Tarife ankündigen und Händler vorgezogene Entsorgungsbeiträge künftig im Detailpreis einschliessen. Der Bundesrat hat am 21. Januar 2004 die Änderung der Preisbekanntgabeverordnung gutgeheissen und per 1. Juni 2004 in Kraft gesetzt.

Langue

Deutsch

Datum

2004

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