Regelung für Sonntags-Shopping von Touristen in bestimmten Einkaufszentren
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Beschreibung
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2015 eine Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) verabschiedet. Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, können neu Arbeitnehmende am Sonntag beschäftigen. Dabei müssen diese Einkaufszentren eng definierte Voraussetzungen in Bezug auf das Warenangebot, den Umsatz und die Lage des Einkaufszentrums erfüllen. Zudem müssen die Arbeitnehmenden für die Beschäftigung am Sonntag Kompensationen erhalten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) wird diese Einkaufszentren auf Antrag der Kantone festlegen. Die Revision tritt per 1. April 2015 in Kraft.
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