Sanktionen gegenüber der Republik Mali
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Der Bundesrat hat am 22. November 2017 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Mali sowie gegenüber Personen, Unternehmen und Organisationen, die durch ihr Handeln den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in diesem Staat direkt oder indirekt untergraben, erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2374 (2017) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht um. Die entsprechende Verordnung tritt am 22. November 2017 in Kraft.
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Langue
Deutsch
Date
2017
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